Terminvereinbarungen für Spangenbehandlung auf Heilmittelverordnung:

Laut Heilmittelkatalog sind wir verpflichtet, zuerst eine Erstbefundung durchzuführen und erst danach kann eine Spange aufgesetzt werden, falls Ihr Nagel dies ermöglicht und benötigt.

Bitte planen Sie für den Ersttermin mehr Zeit ein.



Ab dem 01.07.2022 wird die Behandlung des eingewachsenen Nagels mit Nagelkorrekturspange als Kassenleistung möglich sein.

Der behandelnde Arzt stellt eine Heilmittelverordnung Muster 13 für den Patienten aus und unsere Praxis kann diese Heilmittelverordnung direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

Der Arzt hat folgende Möglichkeiten zu verordnen:

Diagnose ICD-10

Diagnosegruppe 

Leitsymptomatik 

Heilmittel 

Höchstmenge
je Verordnung

Frequenz

L60.0 

UI 1 (Stadium 1)

a

Nagelspangen-behandlung

bis 8x

legt Therapeut fest

L60.0

UI 2 (Stadium 2 + 3)

a

Nagelspangen-behandlung

bis 4x

legt Therapeut fest

 

Sollte zum Termin kein gültiges Rezept vorliegen und Sie auf eine Behandlung / einen Termin bestehen, stellen wir Ihnen diese als Privatleistung in Rechnung.