Praxisübergabe 2025
Es heißt „Wenn es am schönsten ist, soll man aufhören.“
Darum habe ich mich entschieden, zum 05.01.2025 meine Tätigkeit als Inhaberin der Praxis für Podologie Jähn zu beenden und die Leitung samt Unternehmen ab 06.01.2025 an meine Mitarbeiterin Frances Schöbel abzugeben.
Es ist zwar noch etwas Zeit, aber ich nutze jetzt schon die Chance mich bei all den Menschen zu bedanken, die mich bis hierhin begleitet haben und teilweise auch noch später begleiten werden.
Ohne Euch wäre die Reise nur halb so spannend geworden.
Ich durfte in den 15 Jahren viele großartige (und auch manche nicht so großartige) Menschen kennenlernen, konnte und musste mit meinen Aufgaben wachsen, um dahin zu kommen, wo ich jetzt stehe.
Ganz besonderer Dank gilt meinen lieben Mitarbeitern, ohne die meine Praxis nie so groß geworden wäre. Und natürlich meinem Mann, der mir immer den Rücken freihält und mich in schwachen Momenten auffängt und meinen beiden Kindern, die in den 15 Jahren so viel zurückstecken mussten und trotzdem zwei tolle Persönlichkeiten geworden sind.
Ich freue mich auf die letzten spannenden Monate und hoffe, Sie bleiben der Praxis auch unter einem anderen Namen treu.
Herzlichst Ihre
Ivana Jähn
Endlich ... die neuen Team-Fotos sind fertig.
Danke, liebe Mandy von Foto Hahn Dresden
https://www.foto-hahn-dresden.de/
Wir bitten um Beachtung:
Da es wieder gehäuft zu nicht wahrgenommenen bzw. nicht abgesagten Terminen in unserer Praxis kommt, verweisen wir nochmals auf unsere AGBs (https://www.podologiedresden.de/agb_s.html).
Als reine Terminpraxis ist es unser Recht, ausgefallene Termine, welche nicht mit einem anderen Patienten besetzt werden können, dem betreffenden Patienten in Rechnung zu stellen.
Seien Sie fair zu uns und zu anderen Patienten:
Möchten/Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie diesen bitte mind. 24h vorher ab. Nur dann sind wir in der Lage, den Termin weiterzuvergeben.
Behandlung des eingewachsenen Nagels auf Heilmittelverordnung
Ab dem 01.07.2022 wird die Behandlung des eingewachsenen Nagels mit Nagelkorrekturspange als Kassenleistung möglich sein.
Der behandelnde Arzt stellt eine Heilmittelverordnung Muster 13 für den Patienten aus und unsere Praxis kann diese Heilmittelverordnung direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Der Arzt hat folgende Möglichkeiten zu verordnen:
Diagnose ICD-10 | Diagnosegruppe | Leitsymptomatik | Heilmittel | Höchstmenge | Frequenz |
L60.0 | UI 1 (Stadium 1) | a | Nagelspangen-behandlung | bis 8x | legt Therapeut fest |
L60.0 | UI 2 (Stadium 2 + 3) | a | Nagelspangen-behandlung | bis 4x | legt Therapeut fest |
Corona-Update 04.04.2022
Es gelten derzeit folgende Regeln beim Besuch unserer Praxis:
Maskenpflicht: für alle Patienten und Therapeuten
3G-Nachweis: entfällt für Patienten
Urteil zur Nagelspangenbehandlung (Orthonyxie)
Voraussichtlich ab dem 01.07.2022 wird die Nagelspangenbehandlung beim eingewachsenen Zehennagel in den Heilmittelkatalog aufgenommen und kann dann von den Vertragsärzten als Krankenkassenleistung an Patienten verordnet werden.
Wir behandeln bereits seit Jahren erfolgreich eingewachsene Nägel mit der Spangentherapie.
Sollten Sie Probleme mit eingewachsenen Nägeln haben, können Sie sich bei uns melden. Wir beraten und behandeln Sie gern.
Corona-Update 22.11.2021
Es gelten derzeit folgende Regeln beim Besuch unserer Praxis:
3G: Alle Patienten müssen bei Wahrnehmung eines Termins ihren aktuellen 3G-Status unaufgefordert an der Anmeldung oder im Behandlungsraum vorlegen (Geimpft, Genesen, Getestet Antigen: max. 24h alt, PCR: max. 48h alt)
Anerkannt werden:
Corona-Update 16.09.2021
Unabhängig von der Inzidenz in Dresden gelten derzeit folgende Regeln beim Besuch unserer Praxis:
Neue Heilmittelverordnung ab 01.01.2021
Am 01.01.2021 tritt der neue Rahmenvertrag der Heilmittel in Kraft und damit gilt auch eine neue Heilmittelverordnung.
Alle ausgestellten Verordnungen ab dem 01.01.2021 sind dann nur auf dem neuen Papier gültig. Die alten Heilmittelverordnungen behalten ihre Gültigkeit mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31.12.2020.
Beide Verordnungen müssen innerhalb von 28 Tage nach der Ausstellung begonnen werden, sonst werden sie ungültig.
Corona?
Respekt und Rücksichtnahme - ja bitte
Panik - nein danke
Unsere Praxis hat ganz normal für Sie geöffnet.
Bitte beachten Sie aber folgendes:
Sind Sie krank? Bleiben Sie besser zuhause... aber sagen Sie bitte rechtzeitig ab - mind. 24h vor Ihrem Termin
Ab dem 01.07.2020 gibt es in der Podologie zwei weitere Indikationsgruppen, die neben dem Diabetischen Fußsyndrom als Kassenleistung verordnungsfähig sind.
Indikations-gruppe | Krankheitsbild | |
DF | Diabetisches Fußsyndrom | |
NF | sensible oder sensomotorische Neuropathie der Füße | |
QF | neuropathische Störung in Folge eines Querschnittsyndroms |
Sprechen Sie uns oder Ihren Hausarzt einfach darauf an.
Eine Verordnungspflicht vonseiten Ihres Arztes besteht allerdings nicht.
Am 25.05.2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Da wir stets bemüht sind, die aktuellen gesetzlichen Regelungen einzuhalten, möchten wir Sie kurz über einige Punkte informieren.
Wir verwenden kein Kontaktformular, da wir die Speicherung Ihrer Daten auf ein Minimum reduzieren möchten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Datenschutzhinweis am Ende der Seite.
Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme per Email ausschließlich bei Terminanfragen Termin@podologiedresden.de und für andere Anliegen jaehn@podologiedresden.de.
Verzichten Sie bei Emailkontakt auf die Übertragung von Gesundheitsdaten (Geburtstag, Krankenkasse, Erkrankungen, etc.) und Informationen zu Ihren Bankdaten u.ä.
Wir fordern Sie niemals dazu auf, vertrauliche Daten per Mail zu schicken. Sollten Sie unangemessene Nachrichten von uns erhalten, informieren Sie uns bitte telefonisch.
Zusätzlich verzichten wir auf eine Verlinkung zu Facebook u.ä.
Falls Sie uns in Sozialen Netzwerken suchen wollen, gehen Sie bitte direkt über die Seite des Anbieters und suchen Sie uns unter Podologie Jähn. Beachten Sie auch dort den Hinweis zum Datenschutz.
Sollten Sie uns persönliche Daten per Email übersenden, werden diese ausschließlich zur Kontaktaufnahme zur Terminierung / Rechnungsversand (wenn gewünscht) benutzt. Sollte es zu keiner Terminabsprache kommen, werden diese Daten umgehend gelöscht.
Wenn es zu einem Dienstleistungsvertrag/Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und unserer Praxis kommt, sind wir verpflichtet Ihre therapierelevanten Unterlagen mind. 10 Jahre nach Ihrer letzten Behandlung aufzubewahren.
Sie haben als Patient jederzeit die Möglichkeit nach § 630 BGB zur Einsichtnahme Ihrer Patientenakte.
Eine Löschung Ihrer Daten vor Ablauf der gesetzlichen Frist ist nicht möglich.
Die Einwilligung in den Dienstleistungsvertrag/Behandlungsvertrag können Sie jederzeit formlos widerrufen.
Folgende Daten werden von uns in der Praxis erhoben und je nach Art der Daten unterschiedlich verarbeitet / gespeichert / gelöscht:
- Name
- Anschrift
- Geburtstag
- Telefonnummer / Email / Fax
- Angehörige (Pflegeheimpatienten)
- Verordnungen, Arztberichte, Therapieberichte
- Diagnosen und Befunde
- Zuzahlungsbefreiungen
Sollten Sie Fragen haben, welche Daten wir von Ihnen erhoben / gespeichert haben, sprechen Sie uns an.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Angehörige nur Auskunft über die Behandlung erhalten, wenn uns eine Vollmacht vorliegt oder der Patient uns für den einzelnen Angehörigen von der Schweigepflicht entbindet.
Ab 01.01.2017 gelten neue Verordnungsmuster für die Podologische Heilmittelverordnung.
Dabei betrifft uns nur das 2. Feld ICD-10-Code.
Bitte haben Sie Verständnis, dass "alte" Verordnungen von uns nicht angenommen werden, da es zu Absetzungen durch die Krankenkasse kommen kann.