Wichtige Informationen ab 2025


Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich durch die Übernahme der Praxis die Abrechnung der Zuzahlung für Sie ändert.


Für die erste Heilmittelverordnung im Jahr 2025 werden die Zuzahlungen* für die Behandlungen ZU BEGINN des Rezepts von uns eingezogen.


Geregelt wird dies im § 61 SGB V.

Wir danken für Ihr Verständnis.


Podologie Schöbel

*Sollten Sie von der Zuzahlung nach § 62 SGB V befreit sein, trifft dies auf Sie nicht zu.

 
 
Vielen Dank, dass Sie den Weg auf unsere Seite gefunden haben.


Auf den folgenden Seiten versuchen wir Ihnen den Beruf des Podologen und unsere Arbeit etwas näher zu bringen.


Wir würden uns freuen, Sie in unseren Praxisräumen begrüßen zu dürfen.


Im unten gezeigten Video sehen Sie einen Mitschnitt der Sendung MDR um ELF vom 09.09.2016 zum Thema "Was tun bei schmerzenden Füßen?"

 

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