Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich durch die Übernahme der Praxis die Abrechnung der Zuzahlung für Sie ändert.
Für die erste Heilmittelverordnung im Jahr 2025 werden die Zuzahlungen* für die Behandlungen ZU BEGINN des Rezepts von uns eingezogen.
Geregelt wird dies im § 61 SGB V.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Podologie Schöbel
*Sollten Sie von der Zuzahlung nach § 62 SGB V befreit sein, trifft dies auf Sie nicht zu.
Im unten gezeigten Video sehen Sie einen Mitschnitt der Sendung MDR um ELF vom 09.09.2016 zum Thema "Was tun bei schmerzenden Füßen?"
Bitte beachten Sie, durch die Verlinkung von Youtube kommt es zur Speicherung von Daten / Cookies durch Youtube (Google).
Lesen Sie dazu bitte die Datenschutzerklärung von Youtube (Google).